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   OLG Stuttgart, 02.05.2002 - 20 U 13/01   

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https://dejure.org/2002,2288
OLG Stuttgart, 02.05.2002 - 20 U 13/01 (https://dejure.org/2002,2288)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 02.05.2002 - 20 U 13/01 (https://dejure.org/2002,2288)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 02. Mai 2002 - 20 U 13/01 (https://dejure.org/2002,2288)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einlageforderung einer GmbH gegen einen ihrer Gesellschafter; Geltendmachung durch einen Gläubiger in gewillkürter Prozessstandschaft; Behandlung verdeckter Sacheinlagen; Bareinlagepflicht ; Umgehung des Auf- und Verrechnungsverbots; Hin- und Herzahlen; Kenntnis der ...

  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung einer Einlagenforderung einer GmbH gegen einen ihrer Gesellschafter durch einen Gläubiger der GmbH in gewillkürter Prozessstandschaft; Abtretung einer Einlagenforderung einer GmbH gegen einen ihrer Gesellschafter an einen Gläubiger der GmbH zur ...

  • Judicialis

    ZPO § 91; ; ZPO § ... 97; ; ZPO § 108; ; ZPO § 116 Satz 2 Nr. 2; ; ZPO § 139; ; ZPO § 176; ; ZPO § 187; ; ZPO § 261; ; ZPO § 295; ; ZPO § 295 Abs. 1; ; ZPO § 325 Abs. 1; ; ZPO § 328 Abs. 1; ; ZPO § 328 Abs. 1 Nr. 3; ; ZPO § 328 Abs. 1 Nr. 4; ; ZPO § 328 Abs. 2 Nr. 3; ; ZPO § 543 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; GmbHG § 19 Abs. 2 Satz 1; ; GmbHG § 19 Abs. 2 Satz 2; ; GmbHG § 19 Abs. 5; ; GmbHG § 64 Abs. 2; ; InsO § 13; ; InsO § 14; ; InsO §§ 129 ff; ; AktG § 242 Abs. 2 Satz 1; ; BGB § 140; ; BGB § 185; ; BGB § 362 Abs. 2; ; BGB § 419

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Geltendmachung einer Einlagenforderung durch den Gläubiger einer GmbH gegen einen ihrer Gesellschafter in gewillkürter Prozessstandschaft- Zu den Voraussetzungen der Erfüllung der Bareinlagepflicht nach den Grundsätzen der Rechtsprechung über die Behandlung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2002, 2086
  • DB 2002, 2268
  • GmbHR 2002, 1123
  • NZG 2003, 136 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (32)

  • BGH, 18.02.1991 - II ZR 104/90

    Kapitalerhöhung bei nur vorübergehendem Zurverfügungstellen von Barmitteln

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.05.2002 - 20 U 13/01
    Sind solche Forderungen vor der Einlagepflicht entstanden, können sie bzw. der Verzicht auf sie nur als Sacheinlage unter Beachtung der dafür geltenden Regelungen eingebracht werden (vgl. zu alldem grundlegend BGHZ 113, 335, 339 ff).

    Nach diesen Grundsätzen muss sich ein Gesellschafter auch Leistungen auf Forderungen dritter Gläubiger zurechnen lassen, wenn er dadurch in gleicher Weise begünstigt wurde wie bei einer Leistung an ihn selbst (vgl. BGHZ 113, 335, 345 f; BGHZ 132, 133, 136).

    Unzulässig sind dabei nicht nur eine unmittelbare Aufrechnung oder Verrechnung der Forderungen, sondern auch das Hin- und Herzahlen der gegen die Gesellschaft bestehenden Forderungen und der ihr zustehenden Forderung auf die Bareinlage, wobei es nicht darauf ankommt, in welcher Reihenfolge gezahlt wird (BGHZ 113, 335, 343 ff).

    Bei Anwendung dieser Grundsätze kommt es entgegen der vom Beklagten geäußerten Ansicht, nicht darauf an, ob die gegen die Gesellschaft gerichteten Forderungen vollwertig sind (vgl. BGHZ 113, 335, 343).

    Die genannten Grundsätze sind auch anwendbar, wenn zur Kapitalerhöhung ein Anspruch auf Gewinnausschüttung verwendet werden soll, der vorübergehend stehen gelassen worden ist (BGHZ 113, 335, 342).

  • BGH, 18.11.1969 - II ZR 83/68

    GmbH: Abtretung der Einlageforderung und Aufrechnung gegen sie

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.05.2002 - 20 U 13/01
    Im Hinblick darauf ergeben sich aus dem Verbot, die Einlagenforderung abzutreten, falls dem keine vollwertige Gegenleistung gegenübersteht (vgl. dazu BGHZ 53, 71 und unten), keine Bedenken gegen eine Geltendmachung der Forderung in Prozessstandschaft.

    Es will verhindern, dass ein Gläubiger einer Gesellschaft, die sich in der Krise befindet, vorrangig aus der Einlagenforderung befriedigt wird und dass damit eine ordnungsgemäße Abwicklung verhindert wird (vgl. BGHZ 53, 71, 74).

    Eine Einlagenforderung ist grundsätzlich unter der Voraussetzung abtretbar, dass der Gesellschaft dafür ein vollwertiger Erlös zufließt (BGHZ 53, 71, 73; BGH NJW 1992, 2229; Lütter/Hommelhoff, GmbHG, 15. Aufl., § 19 Rdn. 27; Scholz-Schneider, GmbHG, 9. Aufl., § 19 Rdn. 145, 150; Baumbach/Zöllner, GmbHG, § 19 Rdn. 31; Rowedder, GmbHG, 3. Aufl., § 19 Rdn. 59).

  • BGH, 21.02.1994 - II ZR 60/93

    Verdeckte Sacheinlage durch Tilgung einer Darlehensforderung eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.05.2002 - 20 U 13/01
    Das gilt insbesondere auch bei einer Zahlung an ein Unternehmen, an dem der Gesellschafter maßgeblich beteiligt ist (vgl. BGHZ 125, 141, 144 f).

    Die vom Beklagten herangezogenen Ausführungen in BGHZ 125, 141, 145 betreffen die vom Problem der verdeckten Sacheinlage zu unterscheidende Frage, unter welchen Voraussetzungen der Gesellschaft die Tilgung einer dem Gesellschafter gegen sie zustehenden Darlehensforderung mit Mitteln aus einer Resteinlageverpflichtung erlaubt ist oder eine Umgehung des Befreiungs- oder Aufrechnungsverbots nach § 19 Abs. 2 Satz 1 und 2 GmbHG anzunehmen ist, sofern nicht schon die Grundsätze der verdeckten Sacheinlage eingreifen (vgl. auch BGHZ 132, 141, 147 f).

  • BGH, 04.03.1996 - II ZB 8/95

    Reichweite des Umgehungsverbots; Heilung einer verdeckten Sacheinlage

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.05.2002 - 20 U 13/01
    Entsprechendes gilt auch für sog. Neuforderungen, die nach der Einlagepflicht entstanden sind, jedenfalls dann, wenn deren Aufrechnung oder Verrechnung bei der Kapitalerhöhung unter den Beteiligten abgesprochen worden ist (vgl. BGHZ 132, 141; 132, 390, 395 f).

    Die vom Beklagten herangezogenen Ausführungen in BGHZ 125, 141, 145 betreffen die vom Problem der verdeckten Sacheinlage zu unterscheidende Frage, unter welchen Voraussetzungen der Gesellschaft die Tilgung einer dem Gesellschafter gegen sie zustehenden Darlehensforderung mit Mitteln aus einer Resteinlageverpflichtung erlaubt ist oder eine Umgehung des Befreiungs- oder Aufrechnungsverbots nach § 19 Abs. 2 Satz 1 und 2 GmbHG anzunehmen ist, sofern nicht schon die Grundsätze der verdeckten Sacheinlage eingreifen (vgl. auch BGHZ 132, 141, 147 f).

  • BGH, 16.03.1987 - II ZR 179/86

    Umdeutung einer unwirksamen Forderungsabtretung in eine Einziehungsermächtigung;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.05.2002 - 20 U 13/01
    Eine aus Rechtsgründen nichtige oder unwirksame Abtretung kann in eine wirksame Einziehungsermächtigung umgedeutet werden (BGHZ 68, 118, 125; BGH NJW 1987, 3121; BGH WM 1995, 1848, 1855), was nach den insoweit terminologisch nicht immer differenzierenden Begründungen der genannten Entscheidungen die Zustimmung zur gerichtlichen Geltendmachung in Prozessstandschaft einschließt.

    Eine Umdeutung kommt auch dann in Betracht, wenn im wohlverstandenen Interesse der Beteiligten nur eine Ermächtigung zur Klage auf Leistung an den Rechtsinhaber angenommen werden kann (vgl. BGH NJW 1987, 3121).

  • BayObLG, 28.01.1983 - BReg. 1 Z 48/82
    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.05.2002 - 20 U 13/01
    Die Zulässigkeit des vor dem deutschen Gericht rechtshängigen Rechtsstreits ist im Anerkennungsverfahren nicht zu prüfen (BayObLGZ 1983, 21, 23 f; vgl. auch Geimer, IZPR, Rdn. 2892).

    Ob dem ausländischen Gericht die frühere Rechtshängigkeit in Deutschland bekannt war und es gegebenenfalls diese nach seinem Verfahrensrecht hätte berücksichtigen müssen, ist unerheblich (Stein/Jonas/Roth, a.a.O., § 328 Rdn. 122; MünchKomm-Gottwald, a.a.O., § 328 Rdn. 90; Musielak-Musielak, a.a.O., § 328 Rdn. 22; vgl. auch BayObLGZ 1983, 21, 25 zur alten Rechtslage).

  • BGH, 15.06.1992 - II ZR 229/91

    Pfändung einer Einlageforderung im Liquidationsstadium

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.05.2002 - 20 U 13/01
    Wäre die Klägerin zur Finanzierung des Rechtsstreits nicht bereit, könnte die Bareinlage kaum eingezogen werden, was von der Rechtsordnung nicht hingenommen werden kann (vgl. auch BGH NJW 1992, 2229).

    Eine Einlagenforderung ist grundsätzlich unter der Voraussetzung abtretbar, dass der Gesellschaft dafür ein vollwertiger Erlös zufließt (BGHZ 53, 71, 73; BGH NJW 1992, 2229; Lütter/Hommelhoff, GmbHG, 15. Aufl., § 19 Rdn. 27; Scholz-Schneider, GmbHG, 9. Aufl., § 19 Rdn. 145, 150; Baumbach/Zöllner, GmbHG, § 19 Rdn. 31; Rowedder, GmbHG, 3. Aufl., § 19 Rdn. 59).

  • BGH, 19.09.1995 - VI ZR 166/94

    Prozeßführungsbefugnis des während des Prozesses zahlungsunfähig gewordenen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.05.2002 - 20 U 13/01
    Eine Ermächtigung kann auch noch nachträglich im Rahmen eines laufenden Prozessverfahrens erteilt werden (vgl. BGH NJW 1995, 3186).

    Dafür genügt ein wirtschaftliches Interesse (BGHZ 119, 237, 242; BGH NJW 1995, 3186; BGH NJW-RR 1995, 360).

  • OLG Stuttgart, 17.05.2000 - 20 U 68/99

    Erfüllungsort für die notarielle Übertragung von Gesellschaftsanteilen;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.05.2002 - 20 U 13/01
    Die hiergegen gerichtete Berufung der Klägerin wies der Senat durch Urteil vom 17.05.2000 (20 U 68/99) mit der Maßgabe zurück, dass die Klage unbegründet sei.

    Wegen der Einzelheiten dazu und wegen der Ausführungen zum fehlenden Anspruch der Klägerin auf Rückforderung des weiteren Kaufpreises von $ 400.000,-- wird auf das rechtskräftige Urteil vom 17.05.2000 Bezug genommen (veröffentlicht u.a. in OLGR 2000, 721; DB 2000, 1218; GmbHR 2000, 721 m. Anm. Emde; NZG 2001, 40 mit Anm. Bauer).

  • BGH, 23.03.1999 - VI ZR 101/98

    Unterbrechung der Verjährung bei stiller Sicherungszession

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.05.2002 - 20 U 13/01
    Für den Fall der verdeckten Zession, in der der Zedent zur Geltendmachung der abgetretenen Forderung ermächtigt bleibt, hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die nach der Offenlegung der Zession im Prozess erforderliche Umstellung des Klageantrags auf Zahlung an den Zessionar keine Änderung des Streitgegenstands bewirkt (BGH NJW 1999, 2110, 2112; ebenso Grunsky a.a.O.; a.A. Musielak-Foerste, a.a.O. § 263 Rdn. 3; Zöller-Greger, a.a.O. § 263 Rdn. 7).
  • BGH, 13.05.1996 - II ZR 275/94

    Aufbringung des Fehlbetrages durch die übrigen Gesellschafter; Zulässigkeit einer

  • BGH, 11.12.1996 - VIII ZR 154/95

    Rechtsschutzinteresse für eine negative Feststellungsklage im Hinblick auf eine

  • BGH, 24.10.1985 - VII ZR 337/84

    Prozeßstandschaft ohne schutzwürdiges Eigeninteresse

  • BGH, 07.07.1994 - I ZR 30/92

    "Parallelverfahren II"; Rechtsmißbräuchlichkeit der Erhebung der Leistungsklage

  • BGH, 07.07.1993 - IV ZR 190/92

    Parteiwechsel nach Tod des Prozeßstandschafters

  • BGH, 26.09.2000 - VI ZR 279/99

    Tenorierung eines Unterlassungsurteils gegen die Veröffentlichung eines

  • BGH, 10.11.1998 - VI ZR 243/97

    Zustellung eines im schriftlichen Vorverfahren ergangenen Versäumnisurteils

  • BGH, 22.11.1988 - VI ZR 226/87

    Heilung von Zustellungsmängeln; Internationale Zuständigkeit im Gerichtsstand des

  • BGH, 23.02.1977 - VIII ZR 124/75

    Computer für Ingenieurbüro - Leasing, Abzahlungsgesetz, Umgehungsgeschäft,

  • BGH, 04.03.1996 - II ZR 89/95

    Verdeckte Sacheinlage durch Abtretung eines Geschäftsanteils an einer GmbH

  • BGH, 07.07.1995 - V ZR 46/94

    Ansprüche des Eigentümers eines durch das MfS bebauten Grundstücks

  • BGH, 26.05.1997 - II ZR 69/96

    Rechtsnatur einer im "Schütt aus - Hol zurück"-Verfahren durchgeführten

  • BGH, 02.12.1992 - XII ZB 64/91

    Fehlerhafte Zustellung durch ausländisches Gericht

  • BGH, 18.03.1987 - IVb ZR 24/86

    Eintritt der Rechtshändigkeit im Ausland

  • BGH, 26.11.1986 - IVb ZR 90/85

    Rechtskraft der Ablehnung der Vollstreckbarerklärung einer ausländischen

  • BGH, 21.09.1993 - XI ZR 206/92

    Formnichtiger Solawechsel in englischer Sprache

  • BGH, 15.12.1994 - III ZR 2/94

    Zulässigkeit einer Klage, wenn der Rechtsstreit an einem ausländischen Gericht

  • BGH, 28.11.1962 - V ZR 127/61

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Einräumung eines Dauerwohnrechts -

  • OLG Hamburg, 06.11.1987 - 14 U 127/87
  • BGH, 23.09.1992 - I ZR 251/90

    Universitätsname als Warenaufdruck

  • BGH, 11.03.1999 - III ZR 205/97

    Prozeßführungsbefugnis des vermögenslosen Zedenten

  • BGH, 09.10.1997 - I ZR 122/95

    "Verbandsklage in Prozeßstandschaft"; Geltendmachung von wettbewerbsrechtlichen

  • LAG Düsseldorf, 08.03.2006 - 12 Sa 1331/05

    Anteilige Kürzung von tariflicher Jahresleistung und Urlaubsgeld für Zeiten der

    Anders verhält es sich, wenn durch das Abtretungsverbot lediglich erreicht werden soll, dass der ursprüngliche Gläubiger die Leistung erhält und durch die Prozessführung des Prozessstandschafters nicht Rechte Dritter beeinträchtigt werden (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 02.05.2002, GmbHR 2002, 1123, Zöller/Vollkommer, ZPO, 25. Aufl., vor § 50, Rz. 46).
  • OLG Köln, 24.06.2016 - 6 U 173/15

    Schadensersatz wegen unberechtigter Abnehmer-Schutzrechtsverwarnung

    Die Umdeutung einer fehlgeschlagenen Abtretung in eine Ermächtigung zur Prozessführung ist möglich, wenn - wie hier - angenommen werden kann, dass die Parteien des unwirksamen Geschäfts in Kenntnis der Unwirksamkeit das zulässige Geschäft vorgenommen hätten (vgl. OLG Stuttgart, GmbHR 2002, 1123, Juris-Tz. 118 ff., 121 ff).
  • OLG Düsseldorf, 16.12.2005 - 16 U 176/05

    Vereinbarung einer mit den Vorschriften des GmbH-Gesetzes unvereinbaren

    Hierzu gehören die Fälle des förmlichen "Hin- und Herzahlens" von Beträgen, durch welche die Bareinlage nicht endgültig und auf Dauer in das Vermögen der Gesellschaft fließt und zur freien Verfügung ihrer Organe steht (vgl. BGH GmbHR 2002, 1123, 1128 f.; BGH ZIP 2001, 1997, 1998; BGH WM 1998, 925, 926; Senatsurteil vom 24. Januar 2003 - 16 U 12/01 - Baumbach/Hueck, GmbHG, 17. Aufl., § 19 Rn 8).
  • OLG Saarbrücken, 22.07.2021 - 4 W 11/21

    Beim Hauptantrag auf Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Urteils und

    Es ist lediglich, soweit das ausländische Urteil anzuerkennen ist, eine inhaltlich übereinstimmende Sachentscheidung zu treffen (BGH NJW 1964, 1626; 1986, 2143; 1987, 1146; ebenso OLG München NJW-RR 1997, 571 f.; OLG Stuttgart GmbHR 2002, 1123, 1128; a. A. Zöller/Geimer, ZPO, 33. Auflage 2020, § 328 Rn. 35).
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